Neuwagengarantie, Garantieverlängerung und Gewährleistung

Neuwagengarantie, Garantieverlängerung und Gewährleistung

Der Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos ist eine aufregende Erfahrung. Es kann aber auch eine Herausforderung sein. Denn was gehört zur Neuwagengarantie, was ist der Unterschied zur Gewährleistung und benötige ich eine Garantieverlängerung? In diesem Blogbeitrag beantworten wir diese Fragen.

Die Neuwagengarantie

Die Neuwagengarantie ist eine Garantie, die der Fahrzeughersteller anbietet und für einen bestimmten Zeitraum gilt. Meist sind dies zwei Jahre, dass kann jedoch von Hersteller zu Hersteller, Fahrzeugmarke und Modell variieren. Auch enthalten diese oft bestimmte Bedingungen und Ausschlüsse. Die Neuwagengarantie beginnt mit dem ersten Tag der Zulassung, soweit nicht ein anderer Tag, wie die Abholung, festgelegt wurde.

Die Neuwagengarantie deckt im Prinzip alle Mängel ab, die während der Nutzungsdauer des Fahrzeugs auftreten können, die nicht unter Verschleißteile fallen. Es kann aber sein, dass einige Fahrzeugteile aus der Neuwagengarantie ausgeschlossen werden. Das ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.

Die Neuwagengarantie wird vom Autohersteller freiwillig vergeben und ist nicht verpflichtend. Trotzdem wird eine Neuwagengarantie von den meisten Herstellern gegeben um mehr Kunden anzulocken.

Die Garantieverlängerung

Die Garantieverlängerung ist eine Erweiterung bzw. eine Verlängerung der Neuwagengarantie. Sie kann erworben werden, bevor die Neuwagengarantie abläuft. Wird eine Garantieverlängerung erworben, wird die Garantiedauer verlängert und deckt normalerweise alle Reparaturen ab, die durch Herstellungsfehler auftreten. Die Garantieverlängerung ist meist an eine Laufzeit oder Kilometerbegrenzung gebunden. Informiere dich im Voraus, welche Reparaturen und Ersatzteile bei deinem Wagen abgedeckt werden.

Ob eine Garantieverlängerung sinnvoll ist, kann man pauschal so nicht beantworten. Bei vielen Fahrzeugen treten Mängel erst nach mehreren Jahren auf, dann aber ist meist die Garantieverlängerung schon abgelaufen. Wenn du also vor hast eine Verlängerung abzuschließen, lese auf jeden Fall auch das Kleingedruckte und informiere dich genau über den Umfang der übernommenen Teile.

Die Gewährleistung

Kaufst du dir einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen bei einem Fahrzeughändler steht dir gesetzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu. Liegt jedoch die Erstzulassung länger als ein Jahr zurück, kann die Frist auf 1 Jahr reduziert werden. Die Gewährleistung kann vom Händler nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Sie bezieht sich auf Sachmängel die von Anfang an meist unbemerkt am Fahrzeug vorhanden waren. Verschleißteile fallen nicht in die Gewährleistung.

Tritt der Mangel im ersten Jahr nach der Fahrzeugübergabe auf, musst du dem Verkäufer jedoch immer die Chance geben, den Mangel zu beheben. Erst wenn dies nicht möglich ist, kann ein Austausch, eine Preisminderung oder im schlimmsten Fall eine Wandlung stattfinden.

Fällt dir bei deinem Fahrzeug ein Mangel auf, trete am Besten direkt mit deinem Verkäufer in Kontakt. Dieser wird mit dir gemeinsam eine passende Lösung finden. So kannst du wieder zufrieden und sorgenfrei mit deinem Neu- oder Gebrauchtwagen den Fahrspaß genießen.