Fahrzeugdokumente verloren – Was nun?

Fahrzeugdokumente verloren – Was nun?

Der Gebrauchtwagenverkauf steht an und du benötigst zur Abmeldung die vollständigen Fahrzeugdokumente, sprich Typenschein, die Einzelgenehmigung, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder den Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Doch wo befinden sich diese seit dem letzten Umzug oder unter den ganzen Dokumenten und Rechnungen die sich mit der Zeit angehäuft haben. Sind die Fahrzeugdokumente für deinen Gebrauchtwagen nicht mehr auffindbar, müssen diese wieder beantragt werden. Doch keine Sorge, es gibt einige Lösungen für diese Probleme. Wie und wo du deine Fahrzeugdokumente wieder erhältst und was du dazu benötigst, erfährst du hier.

Zulassungsbescheinigung

Hast du deine Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 verloren oder wurde dir dieser gestohlen müssen sie wieder beantragt werden. Ging einer der Teile verloren, kannst du dir kostenlos bei einer Zulassungsstelle ein Zulassungsscheinduplikat ausstellen lassen. Hattest du jedoch einen Zulassungsschein im Scheckkartenformat musst du hier das jeweilige Entgelt bezahlen. Wurde dir aber einer der Zulassungsscheine gestohlen, musst du dies der Polizei melden und mit der Verlustanzeige zur Zulassungsstelle gehen. Auch hier wird dir dann ein Duplikat ausgestellt.

Typenschein, Einzelgenehmigung, EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank

Nach dem Verlust oder Diebstahl deiner Fahrzeugdokumente müssen auch diese wieder beantragt werden. Denn möchtest du dein Fahrzeug verkaufen oder abmelden benötigst du diese dringend.

Besorge dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Zustimmungserklärung) bei deiner zuständigen Bezirkshauptmannschaft, Bundespolizei oder dem Magistrat.

Hierzu benötigst du einen amtlichen Lichtbildausweis, eine Vollmacht (wenn du nicht der Besitzer bist) und:

a) eine Diebstahlsanzeige: wurde dir dein Typenschein gestohlen, muss zunächst bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht werden.

b) eine Verlustanzeige: hast du den Typenschein verloren, reicht es meist, den Verlust gegenüber deiner zuständigen Behörde zu erklären. Benötigst du jedoch eine Verlustanzeige, ist das Fundamt zu kontaktieren.

Hast du die Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Tasche, muss nur noch beim Generalimporteur deines Fahrzeuges der Typenschein beantragt werden. Die Kosten variieren je nach Fahrzeugmarke und Land und können nicht pauschal beantwortet werden.

Da es bei der Beantragung deiner Fahrzeugdokumente oft zu langen Wartezeiten kommen kann, ist es wichtig, schnell zu handeln. So steht deinem Gebrauchtwagenverkauf nichts mehr im Weg.